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Cashbackie

Muss ich auf Cashback Steuern zahlen?

In den meisten Fällen: nein. Cashback auf deine eigenen Einkäufe wird in der Praxis als nachträglicher Rabatt auf den Preis behandelt, den du selbst bezahlt hast, und nicht als Einkommen. Auf das Geld, das du für deine eigenen Bestellungen zurückbekommst, zahlst du deshalb in der Regel keine Einkommensteuer.

Wir ziehen von deinem Cashback keine Steuern ab.

Wann es anders sein kann

  • Einkäufe für ein Unternehmen oder den Beruf. Kaufst du für deine Firma oder für deine selbstständige Tätigkeit ein, senkt eine Rückvergütung deine Ausgaben und gehört in deine Buchhaltung. Dasselbe gilt, wenn du einen Einkauf als Werbungskosten absetzt, zum Beispiel ein Arbeitsmittel: Das Cashback mindert dann, was du absetzen kannst.
  • Prämien für das Werben von Freunden. Einen Empfehlungsbonus bekommst du nicht als Rabatt auf einen eigenen Einkauf, sondern dafür, dass jemand über deine Einladung Mitglied wird. Solche Prämien zählen in Deutschland in der Regel zu den sonstigen Einkünften aus Leistungen (§ 22 Nr. 3 EStG). Sie bleiben steuerfrei, wenn alle Einkünfte dieser Art zusammen im Kalenderjahr weniger als 256 € betragen. Das ist eine Freigrenze und kein Freibetrag: Kommst du auf 256 € oder mehr, ist der ganze Betrag steuerpflichtig, nicht nur der Teil darüber. Mitgezählt werden auch andere Prämien dieser Art, zum Beispiel für eine Kontoeröffnung oder für das Werben neuer Kunden bei anderen Unternehmen. Eingetragen wird das in der Anlage SO deiner Steuererklärung.
  • Andere Prämien ohne eigenen Einkauf. Für Geld, das du bekommst, ohne selbst etwas gekauft zu haben, kann dasselbe gelten. Dann zählen sie bei der Grenze von 256 € mit.

Das ist keine Steuerberatung

Wir sind eine Cashback-Seite und kein Steuerberater. Bist du dir bei deiner Situation unsicher, frag einen Steuerberater oder dein Finanzamt. Allgemeine Informationen zur Einkommensteuer findest du auf der Seite des Bundesministeriums der Finanzen.